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medassure folgen  
medassure schließt für Ihre Patienten die seit dem 01.04.2007 entstandene versicherungstechnische Lücke (§ 52 ABS. 2 SGB V - GESUNDHEITSREFORMGESETZ § 52), wenn diese sich einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation unterziehen.

Der kostengünstige Versicherungsbeitrag (Einmalbeitrag EUR 80 bis EUR 180 - abhängig von Operation, Rauchereigenschaft und gesetzlich/privat versichert) gewährleistet Ihren Patienten eine ausreichende Deckungssumme von EUR 250.000 je versicherter Operation und nimmt ihm damit eventuelle finanzielle Sorgen hinsichtlich seiner kosmetischen Operation. Der Versicherungsschutz ist für Ihre Patienten einfach und unbürokratisch online zu beantragen. Er gilt für 365 Tage nach der Operation und erlischt danach automatisch.
 
Ihre Vorteile auf einen Blick
 
Sie erhalten ein weiteres Argument für den Verkauf Ihrer medizinischen Leistung, gerade im Hinblick auf die gesetzliche Aufklärungspflicht über mögliche Folgen eines Eingriffs. Einen Beispieltext zur Patientenaufklärung finden Sie hier: BEISPIEL BEISPIEL
 
Die medassure Folgekostenversicherung wurde für die speziellen Bedürfnisse Ihrer Patienten unter Einbeziehung von Experten der ästhetischen und plastischen Chirurgie entwickelt.
 
Ihre Praxis / Klinik stellt sich für den Patienten als professionelle Einrichtung dar, da durch die Zusammenarbeit mit Arztverbänden und Ärztevereinigungen die Qualifikation der Chirurgen gewährleistet ist.
 
Durch den Abschluss der Versicherung entstehen Ihrer Praxis / Klinik keinerlei Kosten oder Aufwände, da sie nicht Prämienschuldnerin der Versicherung wird, sondern die Patienten selbst den Versicherungsschutz beantragen.
 
Auf der unserer Webseite WWW.MEDASSURE.DE § 52 entsteht für Sie und Ihre Praxis / Klinik eine zusätzliche kostenlose Werbeplattform und Präsentationsmöglichkeit.


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