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| KOSMETISCHER BEHANDLUNGEN |
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medassure ist die neue Versicherung zum Schutz vor Folgekosten, die aufgrund von Komplikationen nach einer kosmetischen und medizinisch nicht indizierten Operation, wie z.B. einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetischen Eingriff entstehen können.
Aufgrund der im Sozialgesetzbuch verankerten Leistungsbeschränkung des am 01.04.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreformgesetzes kann sich für Patienten folgendes wirtschaftliche und finanzielle Risiko ergeben:
Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (§ 52 Abs. 2 SGB V):
"Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern".
Mit der medassure Folgekostenversicherung können Patienten, die sich einer solchen Operation unterziehen, ab sofort dieses finanzielle Risiko absichern.
Schadenbeispiele
1. Oberschenkelstraffung
Patientin erleidet eine Entzündung nach Oberschenkelstraffung
Folge: Nach-OP durch behandelnden Arzt
Kosten: EUR 1.900,-; nur versichert durch Klausel "Privatabrechnung", da Patientin gesetzlich versichert und nach GOÄ abgerechnet wurde
2. Augenlidstraffung
Das gestrafte Augenlid des Patienten reibt am Augapfel
Folge: Nach-OP durch behandelnden Arzt
Kosten: EUR ca. 3.000,-; nur versichert durch Klausel "Privatabrechnung", da Patientin gesetzlich versichert und nach GOÄ abgerechnet wurde
medassure ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (für Beihilfeberechtigte und privat Versicherte gelten diese SONDERREGELUNGEN ) und bietet umfassenden Versicherungsschutz für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen. Die Versicherung trägt die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, d.h. einer Operation, Untersuchung und/oder ambulanten Behandlung bis zu einem Betrag von EUR 250.000,- die aufgrund einer Komplikation nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation aufgetreten sind.
Zu den versicherbaren Operationen zählen:
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Labioplastik (Reduzierung der Schamlippen)
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Liposuktion (Fettabsaugung)
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Mammaaugmentation (Brustvergrößerung)
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Mastopexie (Bruststraffung)
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Mammareduktionsplastik (Brustverkleinerung)
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Gynäkomastie (Verkleinerung der männlichen Brustdrüse)
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Otoplastie (Ohrenkorrektur)
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Wangenaugmentation (Wangenimplantate)
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Kinnaugmentation (Kinnimplantate)
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Blepharoplastik (Augenlidstraffung)
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Abdominoplastik (Bauchstraffung)
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Oberschenkelstraffung
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Oberarmstraffung
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Gesäßstraffung
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Rhinoplastik (Nasenkorrektur)
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Facelift (Gesichtsstraffung)
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Lower Body Lift
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Stirn-Lifting
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Patienten können diesen Versicherungsschutz in Form eines Einmalbetrags (EUR 80 bis EUR 180) erwerben.
Die Versicherung kann in wenigen Schritten schnell und einfach online beantragt werden. Um die Folgekostenversicherung abzuschließen benötigen Patienten lediglich eine Transaktions-Nummer (TAN-Nr.), die sie vom behandelnden Arzt erhalten.
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Folgekostenversicherung im Detail
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Ablaufplan
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